Rechtstreitigkeiten kosten Geld. Transparenz ist uns daher besonders wichtig.
Die Kosten der Beratung und Vertretung richtet sich in Zivilsachen nach dem sogenannten Streitwert. Anhand des Streitwertes lassen sich unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die zu erwartenden Kosten recht genau vorhersagen. Wir informieren Sie selbstverständlich in einem ersten, kostenlosen Telefonat über die zu erwartenden Kosten.
Wir arbeiten zudem mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Sollten Sie etwa aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld oder Hartz IV nicht in der Lage sein, die Kosten einer Beratung und/oder Vertretung aufzubringen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf staatliche Unterstützung, durch Inanspruchnahme von Beratungshilfe und im Falle eines gerichtlichen Rechtsstreits, auf Prozesskostenhilfe. Unser Team ist Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.